Wie funktioniert die Zollabfertigung?

Geändert am Fr, 22 Nov um 10:35 VORMITTAGS

Es gibt verschiedene Anforderungen und Vorschriften der Zollbehörden für Versandaufträge in Länder außerhalb der EU. Für detaillierte Fragen wenden Sie sich bitte an die Webseiten der jeweiligen Behörden (z.B. Bundesfinanzministerium Österreich oder Deutscher Zoll). Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.


Allerdings haben wir hier ein paar Zeiger und Informationen gesammelt, um die Dinge ein wenig einfacher für Sie. Wenn Sie eine Sendung in das byrd System einfügen, dessen Empfänger sich außerhalb der EU befindet das Eingabefeld für jedes Produkt wird automatisch erweitert, so dass wir die erforderlichen Zolldokumente generieren können. Folgende Versandinformationen werden benötigt:

  • Produktbeschreibung und -menge
  • Wert der Ware / Preis pro Artikel in EUR (entspricht dem Verkaufspreis in EUR; z. B. 99,90)
  • Gewicht pro Artikel (in kg; z. B. 0.5)
  • Zolltarifnummer (Hilfe finden Sie hier)
  • Herkunftsland


Zusätzliche Informationen werden vom Zoll benötigt

  • Rechnungsnummer
  • Art der Ware (Dokumente, Geschenke, Muster, Rücksendung von Waren, andere - Wenn es ein Verkauf ist, wählen Sie bitte "Andere")

Bitte geben Sie diese Daten wahrheitsgetreu und vorsichtig ein, sonst kann es zu Problemen und Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nur bei der Ausfuhr von Sendungen im Wert von bis zu 1000 EUR Hilfe anbieten können. Diese fallen unter das mündliche Exportverfahren und sind daher leichter zu verarbeiten. Höhere Versandwerte müssen gesondert bei den zuständigen Behörden registriert werden. Leider können wir in diesem Bereich keine Unterstützung leisten. Wir empfehlen, Aufträge in mehrere Sendungen aufzuteilen, wenn der Wert diesen Betrag übersteigt.


Webseiten:

  • Reguvis (in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt Deutschland)
    Enthält die EU-Datenbank der Steuer- und Zollunion.

  • Enthält alle von der Generaldirektion Zoll veröffentlichten Informationen.


Wie funktioniert die Zollabfertigung für die Einfuhr in die EU?

Im Allgemeinen müssen Sie Zölle zahlen, wenn Sie aus einem Drittland in die EU importieren. Wie viel Zoll Sie zahlen müssen, hängt von dem Code ab, der für Ihr Produkt im Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaft (TARIC-Code) festgelegt ist. Sie können Ihre Waren nur nach Zollabfertigung frei verwenden.


Beim Import von Waren, Spediteuren oder Dienstleistern gehen in der Regel mit der Zollerklärung um. Eine direkte Darstellung ist die gängigste Form. Ihr Unternehmen ist für die bereitgestellten Informationen verantwortlich, aber die Darstellung ist nicht so teuer wie die indirekte Darstellung. Die Verantwortung für den Inhalt der Erklärung liegt bei Ihnen - daher müssen die erforderlichen Daten korrekt sein. Eine indirekte Vertretung ist manchmal notwendig, insbesondere wenn Ihr Unternehmen keine juristische Person in der EU hat. Aber diese sind kostspielig und nur wenige bieten sie aufgrund des hohen Risikos für den Spediteur oder Dienstleister.


Für die Zollerklärung benötigen Sie folgende Informationen:

  • Zolltarifnummer
  • Warenbeschreibung: muss für den Zoll verständlich sein
  • Geschäftsmodell: Ist es ein Verkauf, eine Rendite, etc.?
  • Zollverfahren: Normaler Import oder inner/außerhalb Verarbeitung
  • Zollwert: ungefähr der Wert der Ware an der Grenze. Wie genau der Zollwert bestimmt wird, hängt auch vom Incoterm ab.
  • Kommerzielle Rechnung oder pro Forma, z.B. für Mustersendungen oder Garantie.


Im „Merkblatt zu Zollanmeldungen, zusammenfassende Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ (…) finden Sie eine Feldby-Feld Anleitung mit Anleitungen. Sie ist nur in deutscher Sprache verfügbar.

Kosten und Nutzen lassen sich hier besonders gut abwägen: Wie viel würden Sie durch den Einsatz anderer Zollverfahren sparen? Und würden diese Ersparnisse die organisatorischen Anstrengungen rechtfertigen?

Nach der Zollabfertigung erhalten Sie eine Steuerprüfung. Wenn Sie z.B. von einem Spediteur vertreten sind, muss dies manchmal angefordert werden. Sie sollten die Informationen zur Steuerprüfung prüfen: Hat der Dienstleister alles wie von Ihnen angegeben. Wenn Sie Fehler oder Diskrepanzen feststellen, muss die Steuerbewertung korrigiert werden.


Sie fragen sich vielleicht, was das Problem mit einer zufällig ausgewählten Zolltarifnummer ist. Es ist einfach: Falsche Informationen (nicht nur die Zollnummer) können dazu führen zu:

  • Zu viele Zölle bezahlt
  • Bußgelder wegen administrativer Verstöße
  • Übermäßige Zölle wegen falscher Zollwerte
  • Erhöhte Kosten aufgrund falsch deklarierter Zollverfahren
  • Unterbezahlte Zölle: Nach Prüfung können zusätzliche Zahlungen der letzten Jahre fällig werden

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Zolls:
https://www.zoll.de/EN/Businesses/Movement-of-goods/Import/Duties-and-taxes/Normal-customsclearance/normal-customs-clearance_node.html


Wie funktioniert die Zollabfertigung für den Export aus der EU?

Eine Zollerklärung ist nicht für jeden Export notwendig: Warenversand in andere EU-Länder von Waren außerhalb der EU (Waren, die noch nicht durch Zollabfertigung abgewickelt wurden), die nur durch die EU und von Waren, die von der EU über ein Nicht-EU-Land in die EU transportiert werden (z. .: DE - CH - IT) sind ausgenommen.

Ist dies für Sie nicht der Fall, kann die Anmeldung mündlich unter 1.000€ e. ., durch getbyrd direkt an der Zollstelle der Ausfahrt.


Ab 1.000 € müssen Sie rechtzeitig eine elektronische Ausfuhrerklärung abgeben. Dies ist in Deutschland als “Internetzollanmeldung” (IZA, Internet Zollerklärung)über eine Atlas Schnittstelle (Software) möglich. Sie können es selbst erklären oder durch Spediteure oder Dienstleister vertreten werden.


Sobald Sie eine Zollerklärung abgeben, sind Sie für die Daten verantwortlich - die folgenden sind erforderlich:

  • Zolltarifnummer
  • Warenbeschreibung: muss für den Zoll verständlich sein
  • Geschäftsmodell: Ist es ein Verkauf, eine Rendite, etc.?
  • Zollverfahren: Normaler Export oder innerer oder äußerer Verarbeitung
  • Zollwert: ungefähr der Wert der Ware an der Grenze. Wie genau der Zollwert bestimmt wird, hängt auch vom Incoterm ab.
  • Kommerzielle Rechnung oder pro Forma, z.B. für Mustersendungen oder Garantie.


Im „Merkblatt zu Zollanmeldungen, zusammenfassende Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ (…) finden Sie eine Feldby-Feld Anleitung mit Anleitungen. Sie ist nur in deutscher Sprache verfügbar.

Und so funktioniert der Export von Sendungen über 1.000€:

  1. Eröffnung des Exportverfahrens:

    • Zollerklärung beim Ausfuhrzollamt: In der Regel wird die Erklärung automatisch angenommen. Sie erhalten eine MRN, mit der Sie den Status der Zollerklärung verfolgen können.
    • Innerhalb von maximal 48 Stunden: Die Waren werden vom Zoll präsentiert und überprüft.
    • Die Waren werden dann freigegeben: Das Export-Zollamt stellt das Export-Begleitdokument („Ausfuhrbegleitdokument“, ABD) aus. Sobald die Ware freigegeben ist, können sie ausgeliefert werden.
  2. Beendigung des Exportverfahrens:

    • Zusammen mit dem ABD werden die Waren über die Ausgangszollstelle (an der Grenze oder am Flughafen) zum Empfänger befördert.
    • Die Ausstiegsstelle bestätigt den Ausstieg der Ware an das Export-Zollamt. Dies wiederum gibt die Ausstiegsnotiz („Ausgangsvermerk“, AGV). Es ist wichtig, dass Sie diese Notiz behalten, da sie für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich ist.


Wichtiger Hinweis: Einige Transaktionen und Waren unterliegen der Exportkontrolle und können aus verschiedenen Gründen nicht exportiert werden oder nur mit einer Lizenz exportiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA Website.

Informationen zu EORI

Die Registrierungs- und Identifikationsnummer der Wirtschaftsbeteiligten (EORI) ist eine Voraussetzung für die Zollabfertigung in der EU. Um eine EORI-Nummer zu erhalten, müssen Sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Die EORI-Nummer kann kostenlos und einfach über das Citizen und Business Customer Portal beantragt werden. Das dafür erforderliche Service-Konto kann unter Zoll Portal eingerichtet werden. Alternativ können Sie auch das Deutsche Zollformular 0870 benutzen.


Die EORI-Nummer sollte - im Gegensatz zur USt-IdNr. - nicht an alle weitergeleitet werden. Nur wer es braucht und von Ihnen ermächtigt ist, z.B. eine Zollerklärung zu machen, sollte es wissen.

Für Fragen zur EORI-Nummer die Generaldirektion Zoll - Ort des Business Dresden - Master Data Management hat separate Kontaktdaten erstellt (nicht für Anwendungszwecke):

Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Bewerbung benötigen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@grenzlotsen.de.


Was passiert beim Zoll mit Sendungen mit einem Wert von über 1.000 Euro?

Wenn der Wert der Ware über 1.000 Euro beträgt, Es ist wichtig, nicht nur die Sendung zu versenden, sondern vor dem Versand eine Zollerklärung abzugeben. Der Export geht dann wie folgt vor:

  1. Eröffnung des Exportverfahrens:

    • Zollerklärung beim Ausfuhrzollamt: In der Regel wird die Erklärung automatisch angenommen. Sie erhalten eine MRN, mit der Sie den Status der Zollerklärung verfolgen können.
    • Innerhalb von maximal 48 Stunden: Die Waren werden vom Zoll präsentiert und überprüft.
    • Die Waren werden dann freigegeben: Das Export-Zollamt stellt das Export-Begleitdokument („Ausfuhrbegleitdokument“, ABD) aus. Sobald die Ware freigegeben ist, können sie ausgeliefert werden.
  2. Beendigung des Exportverfahrens:

    • Zusammen mit dem ABD werden die Waren über die Ausgangszollstelle (an der Grenze oder am Flughafen) zum Empfänger befördert.
    • Die Ausstiegsstelle bestätigt den Ausstieg der Ware an das Export-Zollamt. Dies wiederum gibt die Ausstiegsnotiz („Ausgangsvermerk“, AGV). Es ist wichtig, dass Sie diese Notiz behalten, da sie für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich ist.


Dies ist in Deutschland als “Internetzollanmeldung” (IZA, Internet Zollerklärung)über eine Atlas Schnittstelle (Software) möglich. Sie können es selbst erklären oder durch Spediteure oder Dienstleister vertreten werden. Es ist wichtig, dass Sie sie mit den notwendigen Informationen versorgen:

  • Zolltarifnummer
  • Warenbeschreibung: muss für Zoll verständlich sein
  • Geschäftstyp: Ist es ein Verkauf, eine Rendite, ...?
  • Zollverfahren: normaler Export oder nach innen oder außen verarbeiten
  • Zollwert: ungefähr der Wert der Waren an der Grenze. Wie genau der Zollwert bestimmt wird, hängt auch vom Incoterm ab.
  • Gewerbliche Rechnung oder pro Form, z.B. für Mustersendungen oder Garantie


Hier sollten Sie auf die richtigen Informationen achten. Der Spediteur oder Dienstleister führt in der Regel eine Registrierung in Ihrem Namen, d.h. auf Ihrer EORI-Nummer durch. Sie sind für die Richtigkeit Ihrer Angaben verantwortlich.


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