Was muss ich bei der Einfuhr von Waren (in Deutschland) beachten?

Geändert am Tue, 31 May 2022 um 11:24 AM

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Informationen und sollte nicht als alleinige Quelle für Zollfragen verwendet werden. Byrd gibt keine Garantie und haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle Informationen werden ohne Gewähr bereitgestellt. Dies gilt auch für alle Links zu anderen im Artikel genannten URLs.



INCOTERMS

Bei Lieferungen von außerhalb der EU ist der Kunde für die Einfuhr der Waren und die Entrichtung der Zollgebühren verantwortlich, wofür die EORI-Nummer erforderlich ist. Die EORI-Nummer ist eine Registrierungsnummer, unter der ein Unternehmen und seine Stammdaten bei der Zollverwaltung registriert sind. Sie wird bereits bei der ersten Ausfuhr- oder Einfuhrtransaktion benötigt. Sendungen mit ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren können nur mit einer EORI-Nummer abgefertigt werden. (In keinem Fall kann byrd nicht verzollte Waren annehmen oder die Verantwortung übernehmen). Bitte achte bei der Versendung der Ware auch darauf, dass du das INCOTERM DDP (Delivered Duty Paid) verwendest.

 


Wichtige Hinweise

Es gibt einige Dinge, die bei der Einfuhr zu beachten sind. Korrekte Daten sind sehr wichtig. Einfuhren können bei Fehlern nicht einfach storniert und neu angemeldet werden, sondern es muss ein Änderungsantrag gestellt werden, was Zeit in Anspruch nehmen kann und mit viel Aufwand verbunden ist. Eine korrekte Zolltarifnummer ist unerlässlich, da sie zur Berechnung der Einfuhrabgaben herangezogen wird.

 


Erforderliche Dokumente mit allen relevanten Daten für die Einfuhr von Waren

Elektronische Einfuhranmeldung oder Zollanmeldung: Wie bei der Ausfuhr müssen deutsche Warenhändler eine Anmeldung über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder IZA (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr) abgeben. Dieses digitale Dokument soll helfen, Einfuhren besser zu erfassen und zu überwachen. Eine Ausnahme bildet die Einfuhr von Waren mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro und einem Gewicht von weniger als einer Tonne. In diesem Fall gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Einzelheiten zu den aktuellen Anforderungen können beim Zoll erfragt werden.


Handelsrechnung: Sie ähnelt im Wesentlichen einer gewöhnlichen Rechnung, wird aber nur pro forma ausgestellt. Sie soll helfen, die Erfassung der Steuerdaten zu verbessern. Sie ermöglicht u.a. den Verzicht auf die Umsatzsteuer. Außerdem ist die Kontrolle der Lieferung einfacher.


Zollanmeldung: Wenn die Waren aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden und einen Wert von mehr als 20.000 Euro haben, muss der Importeur eine Zollwertanmeldung für die Lieferung abgeben.


Ursprungszeugnisse und Ursprungserklärungen: Je nach Art der Waren können Ursprungszeugnisse oder Ursprungserklärungen erforderlich sein. Diese Dokumente können zu niedrigeren Steuern oder Zöllen führen oder sind je nach Ausfuhrland erforderlich.


Genehmigungen und Kontrollerklärungen: Für bestimmte Arten von Waren sind zusätzliche Genehmigungen oder Kontrollerklärungen erforderlich. Dazu gehören Ankunftsbescheinigungen oder Endbestimmungserklärungen für Handelsgüter wie Waffen, Verteidigungsartikel, radioaktives Material oder bestimmte Hochleistungsmaschinen.


Einhaltung von EU-Normen: Bei der Einfuhr müssen die Waren den EU-Normen entsprechen. Andernfalls dürfen sie nicht in den Handel gelangen. Dies gilt insbesondere für Waren, die für den Endverbrauchermarkt bestimmt sind. Die Einhaltung solcher Normen lässt sich unter anderem an Symbolen wie dem CE-Zeichen erkennen. Der Importeur ist jedoch dafür verantwortlich, dass diese Kennzeichnungen nicht verfälscht wurden und die Produkte tatsächlich den geforderten Normen entsprechen.


Meldung für die Intrahandelsstatistik: Lieferungen aus anderen EU-Ländern müssen vom Importeur für die Intrahandelsstatistik gemeldet werden. Zweck dieser Meldung ist es, die Handelsströme innerhalb der EU zu erfassen. Die Meldung ist für das Unternehmen jedoch erst ab einem bestimmten Importwarenwert pro Jahr verpflichtend.

 


Zölle und Steuern

Der Handel innerhalb der EU ist zollfrei. Werden Waren aus einem Drittland eingeführt, gilt der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union). Das bedeutet, dass die Zölle in jedem Land der EU gleich hoch sind. Wenn die eingeführten Waren, die bereits vom Zoll abgefertigt wurden, über eine Binnengrenze transportiert werden, gelten sie als aus einem EU-Land kommend.


Eine Zollabfertigung ist also nur für alle Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern erforderlich. Dabei werden die Waren, ihr Wert, ihre Menge oder ihr Gewicht sowie die erforderlichen Dokumente intensiv geprüft. Außerdem fallen für verschiedene Warenarten nicht nur Zölle, sondern auch Steuern an. Alle Steuern und Gebühren werden direkt bei der Einfuhr fällig. Der Zoll erhebt sie.


Zollgebühren: Der Importeur muss für die Einfuhr Gebühren entrichten. Diese richten sich nach der Art, der Menge und dem Wert der Waren. Die aktuellen Sätze können über verschiedene Tools wie TARIC beim Zoll erfragt werden.



Versand innerhalb der EU

Im Allgemeinen unterliegen Einfuhren oder Ausfuhren aus oder in andere EU-Mitgliedstaaten, so genannte innergemeinschaftliche Verbringungen, keinen Beschränkungen. Dennoch gibt es einen Bereich von Gütern, die im Hinblick auf die Exportkontrollpolitik hochsensibel sind, wie z. B. militärische Ausrüstung oder bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren Handel überwacht werden muss. 



Wie lange dauert es normalerweise, bis meine Waren durch den Zoll gehen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn die Daten in Ordnung sind und der Zoll keine Einwände gegen die Lieferung hat, kann eine Einfuhr in 1-2 Stunden vollständig abgewickelt sein. Der Zoll prüft Folgendes: 

1. Vorprüfung der Zollanmeldung auf Vollständigkeit

2. Prüfung der Zollanmeldung auf Korrektheit 

3. bei der Lieferung werden die angegebenen Mengen, Eigenschaften und Werte überprüft

4. Erstellung der Zollbescheinigung und Freigabe

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