Klasse 9: Batterien
Lithiumbatterien werden als Energiequelle für eine Reihe von Produkten verwendet. Sie werden in 2 verschiedene Kategorien unterteilt - Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien.
Lithium-Metall-Batterien
UN 3090, Lithiummetall-Batterien die von sich selbst verschickt werden
UN 3091, Lithiummetall-Batterien in Geräten enthalten oder mit Ausrüstung verpackt
Lithium-Metall-Batterien sind in der Regel nicht wiederaufladbar und enthalten metallisches Lithium. Sie werden häufig für die Stromversorgung von Geräten wie Taschenrechnern, Hörgeräten, Herzschrittmachern und Armbanduhren verwendet (im Grunde für alles, bei dem man nicht davon ausgeht, dass die Batterien zu oft aufgeladen oder ausgetauscht werden müssen).
Lithium-Ionen-Batterien
UN 3480, Lithium-Ionen-Batterien die von sich selbst verschickt werden
UN 3481, Lithium-Ionen-Batterien in Geräten enthalten oder mit Ausrüstung verpackt
Lithium-Ionen-Batterien sind die neuere Technologie. Sie enthalten kein metallisches Lithium, weisen aber die hohe Energiedichte von Lithium-Metall-Batterien auf, haben aber den zusätzlichen Vorteil, dass sie wiederaufladbar sind. Obwohl sie als stabiler und sicherer als Lithium-Metall-Batterien gelten, stellen sie immer noch ein erhebliches Risiko dar. Lithium-Ionen-Batterien sind weit verbreitet und finden sich in Geräten wie Smartphones, Tablets und Laptops.
Versand von Batterien über Post-/Kurierdienste (SV 188 Regeln)
Auch wenn Sie nur sehr kleine Mengen von Lithiumbatterien versenden (und wahrscheinlich einen Kurier- oder Postdienst nutzen), gelten die Vorschriften dennoch. Die meisten Kurierdienste haben leicht abweichende zusätzliche Regeln und Richtlinien, aber die folgenden Punkte decken die meisten wichtigen Punkte ab, die Sie beachten müssen:
Jedes einzelne Paket darf nicht mehr als 4 Zellen oder 2 Batterien enthalten, wenn sie in Produkten enthalten sind.
Die maximale Nettomenge an Zellen oder Batterien in einem Versandstück darf 5 kg nicht überschreiten.
Die Wattstundenzahl darf 20Wh pro Zelle oder 100Wh pro Batterie nicht überschreiten.
Jede Zelle und jede Batterie muss von einem Typ sein, der nachweislich die Anforderungen der einzelnen Prüfungen im UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllt (wie auch in den ADR-Richtlinien geregelt).
Zellen oder Batterien, die defekt sind, sind verboten.
Zellen und Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt sein (d.h. in einer individuellen, nicht leitenden Verpackung untergebracht sein)
Die Produkte, die Zellen oder Batterien enthalten, müssen in einer dauerhaften, festen Verpackung verpackt sein, die während des Transports nicht beschädigt werden kann. Die Gegenstände müssen auch in der Außenverpackung stabil gesichert sein.
Der Name des Absenders und die Rücksendeadresse müssen deutlich sichtbar auf der Außenverpackung angebracht sein.
Spezielle Batterie-Etiketten müssen auf dem Versandkarton angebracht werden.
Hinweis: Dies sind nur ADR-Richtlinien! Jeder Spediteur hat auch andere Richtlinien, die entsprechend zu prüfen sind!
SV 188 Regeln
Lithium-Ionen-Zelle <20 Wh und Lithium-Ionen-Batterie <100 Wh (UN 3480/3481).
Lithium-Metall-Zelle <1g und Lithium-Metall-Batterie <2g (UN 3090/3091).
UN-Testbericht 38.3. ist erforderlich. ist erforderlich.
Die Batterien müssen mindestens zweimal verpackt sein (Innen- und Außenverpackung). Die Innenverpackung ist meist die Produktverpackung. Die Außenverpackung muss stabil sein und sollte einen Falltest aus 1,2 m problemlos überstehen. Idealerweise wird dies vom Hersteller bestätigt oder es wird eine bauartzugelassene Gefahrgutverpackung mit einer X- oder Y-Zulassung benötigt. Die Zulassung eins ist in der Regel für Batterien >100 Wh erforderlich.
Das Bruttogewicht der Packstücke darf 30 kg (Packstück) nicht überschreiten - Standardversand. Für jedes Packgut liegt die Grenze bei 5 kg (nur für Post). Außerdem muss die Energie innerhalb von SV 188 liegen, Lithium-Ionen (20 Wh pro Zelle, 100 Wh pro Akku), Lithium-Metall (pro Zelle 1 g, 2 g pro Akku), siehe erste Punkte.
Eine Sonderregelung gilt, wenn einzelne Bestellungen nur 2 Batterien oder 4 Zellen enthalten. Das UN-Label ist nicht zwingend erforderlich.
Mehrere Versandstücke können auf eine Palette oder Umverpackung gepackt werden. Dann ist es notwendig, das Wort "Umverpackung/Overpackung" (mindestens 12 mm) und mit einer Kennzeichnung, die in repräsentativer Form wiederholt werden muss, zu bringen. Byrd muss informiert werden, um dies zu koordinieren.
Beschriftung jedes Feldes:
- Erforderliche UN-Nummer und Tel.-Nr.
UN-Prüfbericht 38.3
Da immer noch Batterien und Akkus aus nicht vertrauenswürdigen Quellen in Umlauf gebracht werden, wurde das Gefahrgutrecht Anfang 2020 (01.01.2020) geändert. So sind Hersteller und Vertreiber von Li-Ionen-Batterien und Akkus seit dem 01.01. 2020 verpflichtet, allen Personen in der Lieferkette eine ausführliche Prüfzusammenfassung des UN 38.3 Tests zur Verfügung zu stellen.
Der UN-Prüfbericht muss folgendes enthalten:
A: Angaben zum Hersteller
Name des Zellen-/Batterie-/Produktherstellers
Adresse, Tel., E-Mail, Website des Herstellers
Titel des Unterzeichners
Unterschrift des Unterzeichners
B: Informationen über das Prüflabor
Name des Prüflabors
Anschrift, Tel., E-Mail, Website des Prüflabors
Titel des Unterzeichners
Unterschrift des Unterzeichners
C: Prüfbericht
Datum des Prüfberichts
ID des Prüfberichts
Alle Prüfgegenstände sind enthalten (T1-T8)
38.3 wird im Testbericht erwähnt
D: Beschreibung der Batterie
Typ der Batterie
Abmessungen
physikalische Beschreibung (z. B. Batterie für Smartphones)
Modellnummer/Typ
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